Prüfung der Vergabe von Reinerträgen

Prüfung durch die Regierungspräsidien

Die Regierungspräsidien werden weiterhin jedes Jahr die Vergabe der Reinerträge prüfen. Hierbei soll festgestellt werden, ob die Spendengelder korrekt nach den Auflagen der Regierungspräsidien vergeben wurden.

Geprüft wird wie folgt:

komplette Prüfung der Spendenvergaben von 2 - 3 zufällig ausgewählten Mitgliedsbanken

Dazu werden im Januar eines jeden Jahres die zur Prüfung ausgewählten Banken vom VR-Gewinnsparverein Hessen-Thüringen e.V. kontaktiert. Diese werden sodann aufgefordert, alle zu der bereits eingereichten Spendenliste dazugehörigen Zuwendungsbestätigungen sowie die entsprechenden Freistellungsbescheide in Kopie einzureichen. Nach Prüfungsabschluss erhalten Sie vom VR-Gewinnsparverein Hessen-Thüringen e.V. ein Informationsschreiben mit dem Prüfungsergebnis.

stichprobenartige Prüfung der Spendenvergaben von weiteren 4 - 5 zufällig ausgewählten Mitgliedsbanken

Auch hierzu werden wir im Januar eines jeden Jahres an Sie herantreten und Sie bitten, uns von den ausgewählten Spendenempfängern (i.d.R. 2 Stück) die dazugehörigen Zuwendungsbestätigungen in Kopie zur Prüfung einzureichen. Gleichzeitig werden wir eine Kopie der Zuwendungsbestätigungen von den Spendenempfängern selbst zum Abgleich einfordern. Auch für diese Prüfung erhalten Sie von uns eine Mitteilung über das Prüfungsergebnis.