Reinertragsabruf und einzureichende Listen

Die Erzeugung Ihrer Spendenliste erfolgt durch den "Reinertragsabruf". Dabei werden alle erforderlichen Daten Ihrer Zuwendungen in einer Liste erfasst und der erforderliche Schlusssatz angefügt. Alle Zuwendungen, die sich auf der Liste befinden, sind im Vorfeld durch den Gewinnsparverein geprüft und genehmigt wurden. Sie müssen die Liste nur noch mit dem Datum versehen und die Unterschriften mindestens eines Vorstandes einholen. Bitte beachten Sie, dass zwingend die Unterschrift eines Vorstandes erforderlich ist.

Der Reinertragsabruf kann erst nach dem letzten Bestandslauf im Dezember eines jeden Jahres und nach dem Aufrundungsprozess durch den Gewinnsparverein erfolgen kann. Ausnahme bildet das VRmobil. Der Reinertrag für ein VRmobil (nur Fahrzeuge) kann auch unterjährig abgerufen werden.