Das Magazin

• Minderjährigen ist die Teilnahme am Gewinnsparen zu verwehren. • Kredite für den Erwerb von Gewinnsparlosen sind nicht zulässig. • Es dürfen maximal 1.000 Lose angelegt werden • Losinhaber=Beitragszahler • Bei Anhaltspunkten zur Früherkennung problematischen Spielverhaltens ist der Gewinnsparer auf bestehende Hilfs- und Therapiemöglichkeiten hinzu- weisen – wenden Sie sich bei Fragen einfach an: www.bundesweit-gegen-gluecksspiel.de Rechtliches Rechtliches Auch wenn es nervt – Das müssen Sie beachten: Die ausführliche Arbeitsanweisung finden sie unter: https://banken.vr-gewinnsparverein.de unter dem Menüpunkt Downloads/Rechtliches

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